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  • Ein Weihnachtspaket selbst packen

    Wenn Sie ein Weihnachtspaket selbst packen und verschicken möchten, erhalten Sie von uns Namen und Anschrift eines bedürftigen Gefangenen zusammen mit den notwendigen Informationen per Post. Sie können als Weihnachtspaketspender/in anonym bleiben.

    Was Sie in einem Weihnachtspaket schicken dürfen, kann je nach Anstalt sehr unterschiedlich sein. In vielen Anstalten ist eine Paketmarke notwendig. Wir informieren Sie, was Sie in dem konkreten Fall beachten müssen.

    Weihnachtspakete sind Nahrungs- und Genussmittelpakete. Bücher oder Zeitungen in einem Weihnachtspaket sind in der Regel nicht zugelassen, ebenso wenig Kerzen oder Teelichter. Besonders wichtig für die meisten Gefangenen sind Kaffee und Tabak, aber auch Süßigkeiten, Käse, Wurst. Da das Paket in der Haftanstalt kontrolliert wird, ist eine Verpackung in Weihnachtspapier hinderlich.

    Ein zu schweres Paket wird von der Haftanstalt zurückgeschickt. Ein im Verhältnis zum erlaubten Gewicht zu leichtes Paket, enttäuscht Gefangene.

    Unsere Weihnachtspaketvermittlung beginnt ab Anfang November. Einige Gefangene melden sich jedoch auch schon vorher mit einem Paketwunsch. Die Weihnachtspakete müssen in der Regel zwei Wochen vor bis spätestens zwei Wochen nach Weihnachten beim Gefangenen ankommen. Am meisten Freude bereitet ein Weihnachtspaket natürlich vor Weihnachten.

    Die Weihnachtspaketaktion endet spätestens im darauf folgenden Februar. Wir können Ihnen dann bestätigen, ob Ihr Weihnachtspaket angekommen ist.


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