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Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Jedes Mitglied des Vorstands ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Der Vorstand hat durch seine Tätigkeit für die Verwirklichung der Vereinsziele zu sorgen und die laufenden Geschäfte des Vereins zu führen. Der Vorstand ist nur gemeinsam beschlußfähig. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Wird zu einer Vorstandssitzung mit einer Einladungsfrist von 14 Tagen schriftlich geladen, sind Beschlüsse des Vorstands auch gültig, wenn nur ein Vorstandsmitglied anwesend ist und von dem nicht erschienenen Vorstandsmitglied dem Ergebnisprotokoll innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Protokolls nicht widersprochen wird. Das Protokoll gilt dem nicht erschienenen Vorstandsmitglied 3 Tage nach Absendung mit einfacher Post als zugestellt. Vorstandsbeschlüsse sind in einem Ergebnisprotokoll festzuhalten und von einem Vorstandsmitglied bzw. dem/der besonderen VertreterIn gem § 9a der Satzung zu unterzeichnen. zurück 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 weiter |
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aktualisiert am: 29. März 2010
© Freiabonnements
für Gefangene e.V. 2005
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