§ 7a
Sonstige Gründe für die Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet auch durch Tod, bzw. bei juristischen Personen durch Auflösung.
§ 8
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 9
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand wird für die Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
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