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§ 7a
Sonstige Gründe für die Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet auch durch Tod, bzw. bei juristischen Personen durch Auflösung
.

§ 8
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 9
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand wird für die Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

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aktualisiert am: 29. März 2010

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