§ 6
Austritt von Mitgliedern
Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands aus dem Verein austreten. Für den Fall der mündlichen Kündigung reicht es aus, wenn in der auf die Kündigung folgenden Mitgliederversammlung der Austritt des Mitglieds
protokolliert wird.
§ 7
Ausschluß von Mitgliedern
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft und groberweise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Dem Mitglied muß vor Beschlußfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
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