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Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.

Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

§ 4
Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5
Eintritt von Mitgliedern

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein. Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.

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aktualisiert am: 29. März 2010

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für Gefangene e.V. 2005