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Weiter soll der Vereinszweck erreicht werden durch
a.) die Vermittlung von Weihnachtspaketen und Briefkontakten für Gefangene; b.) die Qualifizierung externer Mitarbeiter im Strafvollzug insbesondere von ehrenamtlichen Betreuern für ausländische Inhaftierte; c.) die Durchführung von Bildungsangeboten und Informationsveranstaltungen für den Vollzug um insbesondere die Gleichbehandlung von ausländischen und deutschen Inhaftierten zu fördern; d.) sowie die Durchführung von Beratungs- und Bildungsmaßnahmen für Gefangene und Haftentlassene. § 3 Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung von 1977 in der jeweils gültigen Fassung und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung von 1977 in der jeweils gültigen Fassung. zurück 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 weiter |
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aktualisiert am: 29. März 2010
© Freiabonnements
für Gefangene e.V. 2005
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