navi_links_weiss.jpg
navi_rechts_weiss.jpg
Weiter soll der Vereinszweck erreicht werden durch
a.) die Vermittlung von Weihnachtspaketen und Briefkontakten für Gefangene;
b.) die Qualifizierung externer Mitarbeiter im Strafvollzug insbesondere von ehrenamtlichen Betreuern für ausländische Inhaftierte;
c.) die Durchführung von Bildungsangeboten und Informationsveranstaltungen für den Vollzug um insbesondere die Gleichbehandlung von ausländischen und deutschen Inhaftierten zu fördern;
d.) sowie die Durchführung von Beratungs- und Bildungsmaßnahmen für Gefangene und Haftentlassene.

§ 3
Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung von 1977 in der jeweils gültigen Fassung und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung von 1977 in der jeweils gültigen Fassung.

zurück 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 weiter
aktualisiert am: 29. März 2010

© Freiabonnements
für Gefangene e.V. 2005