Alles Ausländer !?
Nach dem Ausländerrecht ist jeder Ausländer, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Für die Sozialarbeit und das Zusammenleben in Haftanstalten ist darüber hinaus wichtig, welchen kulturellen Hintergrund und welche Erfahrungen jemand mitbringt. Danach lassen sich folgende Gruppen unterscheiden:
1. Nicht-deutsche Inländer
Sie sind in Deutschland geboren oder aufgewachsen. Prägend waren sowohl der kulturelle Hintergrund der Eltern und Großeltern als auch die Sozialisation in Deutschland. Die engen familiären Bindungen liegen in der Regel in Deutschland. Trotzdem droht auch dieser Gruppe - als Konsequenz einer entsprechenden Haftstrafe - die Ausweisung und Abschiebung in das - so die offizielle Sprachregelung - Heimatland.
2. Ausländer mit einem langjährigen Aufenthalt in Deutschland
Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel diejenigen, die sich vor der Haft mit einer Duldung in Deutschland aufhielten. Einerseits ist ihnen die Ausreise nicht möglich, andererseits erhalten sie keinen langfristigen Aufenthalt in Deutschland. Für diese Gruppe ist Zukunftsplanung ein schwieriges Thema.
3. Ausländer auf der „Durchreise“
Sie sind unter Umständen nur zum Zweck der Straftat eingereist. Oft genanntes Beispiel: Drogenkuriere. Aufgrund fehlender Deutschkenntnisse ist diese Gruppe im Vollzug stark isoliert. Hinzu kommt, dass sie so gut wie keine Möglichkeit hat, sich in ihrer Muttersprache zu verständigen und keinen Besuch erhält.
4. Nicht zur Gruppe der ausländischen Inhaftierten zählen Deutsche mit Migrationshintergrund, darunter im Ausland geborene Deutsche. Auch in dieser Gruppe kann es Sprachprobleme geben.
