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Bußgeldzuweisungen nach § 153a StPO und §56b StGB
Bitte unterstützen Sie als Richterin / Richter, Staatsanwältin / Staatsanwalt oder Rechtsanwältin / Rechtsanwalt unsere Arbeit durch die Zuweisung von Bußgeld.

Unser Service zur Abwicklung Ihrer Bußgeld- / Geldauflagen:
Das gesondert eingerichtete Bußgeldkonto garantiert eine von anderen Geldeingängen getrennte Erfassung. Über den Eingang bzw. ggf. den Verzug von Bußgeldern benachrichtigen wir Sie umgehend.

Unser Bußgeldkonto:
Postbank Berlin
BLZ: 100 100 10
Kontonummer: 486 368 108

Gern schicken wir Ihnen Überweisungsträger und Etiketten.

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aktualisiert am: 29. März 2010

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